Spendenerlagschein - Die Zahlungsanweisung für Ihre Spende

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Die Spendenabsetzbarkeit ist in Österreich seit 1. Jänner 2017 geregelt.

Verwenden Sie die Spendenzahlungsanweisung. Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen seit 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in Ihre (Arbeiternehmer/innen) Veranlagung für das jeweilige Jahr übernommen.

Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

Das heißt, Sie brauchen Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben und sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung zu kümmern, wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten.

(Quelle: bmf.gv.at)

01 // Spenden-Zahlungsanweisung (A4 Hochformat) mit Allonge

Der "neue" Spendenerlagschein mit Felder für Geburtsdatum, Vorname und Zuname

Blanko SEPA Zahlungsanweisung für Spenden zum Selberdrucken im Format A4 (Hochformat), mit Microperforation. Kopier-, Laser- und Tintenstrahltauglich. Papiergrammatur: 90g

Mit unserer vorgedruckten Zahlungsanweisung können Sie Ihre Spendenerlagscheine auf Ihrem Laser- oder Tintenstrahldrucker selber drucken.
Unsere Blanko-Vordrucke im A4 Hochformat mit Allonge (SEPA-Zahlungsanweisung mit verkürzter Auftragsbestätigung) entsprechen den Standards für den Zahlungsverkehr (Druck: Vorderseite Schwarz/OCR-Zahlschein-Rot – HKS 12 E, lt. STUZZA Vorgabe).

Die Zahlungsanweisung ist für eine Standard-Verarbeitung vorgesehen (Beleg-Identifikation 006 und Belegart 30+).

250 Stück Spendenerlagscheine / Zahlungsanweisungen
(A4 Hochformat) mit Allonge
Euro 33,00 inkl. MwSt

02 // Doppelzahlungsanweisungen für Spenden A4 quer

Packungsinhalt: 250 Bögen = 500 Zahlungsanweisungen Standard

Blanko Doppel-Spendenerlagscheine/Zahlungsanweisungen zum Selberdrucken im Querformat, inkl. Perforation. Kopier-, Laser- und Tintenstrahltauglich. Papier 90g

Mit unserer vorgedruckten Zahlungsanweisung können Sie Ihre Spendenerlagscheine auf Ihrem Laser- oder Tintenstrahldrucker selber drucken.
Unsere Blanko-Vordrucke im A4 Querformat (SEPA-Zahlungsanweisung) entsprechen den Standards für den Zahlungsverkehr (Druck: Vorderseite Schwarz/OCR-Zahlschein-Rot – HKS 12 E, lt. STUZZA Vorgabe).

Die Zahlungsanweisung ist für eine Standard-Verarbeitung vorgesehen (Beleg-Identifikation 006 und Belegart 30+).

250 Bögen Doppel-Zahlungsanweisungen für Spenden
(250 Bögen = 500 Zahlungsanweisungen Standard)
Euro 33,00 inkl. MwSt.

Welche Spenden sind absetzbar?

Als Sonderausgaben abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetzgenannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z. B. Universitäten), Museen, die Freiwilligen Feuerwehren, die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich sowie auch Spenden an Vereine und Einrichtungen, wenn sie in der Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen sind. Die aktuelle Liste dieser spendenbegünstigten Organisationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/spenden

Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung seit 1.1.2017?

Damit die Spendenbeträge automatisch in Ihrer (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung berücksichtigt werden können, müssen Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise des Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt. So können alle von Ihnen geleisteten Spenden automatisch übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung, Sie brauchen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Datenübermittlung betrifft Spenden seit dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln.

Wo und wie kann ich überprüfen, welche Spenden von der Organisation eingemeldet wurden?

Nutzen Sie bereits das Service FinanzOnline, so können Sie die von den Spendenorganisationen übermittelten Daten in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen. Geben Sie Ihre (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung in Papier ab, so sehen Sie in Ihrem Steuerbescheid aufgeschlüsselt, welche Beträge von welcher Organisation berücksichtigt wurden.

(Quelle: bmf.gv.at)

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